Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen nw1 GmbH (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Mitarbeitergewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) und schriftliche Ergänzungen im Zuge eines individuellen Angebots. Dies gilt für die bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 1 UGB) bzw. an Gewerbetreibende. Der KUNDE bestätigt durch die Unterfertigung der Auftragsbestätigung, dass er diese AGB gelesen hat, mit diesen vertraut ist und die AGB auch vorbehaltlos anerkennt, und dass er Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist.
1.3. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
1.6. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB geht das Angebot den AGB vor und gelten jene Bestimmungen im Angebot.

 

2. Leistungen

2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) im Wege des Online- sowie des Performance-Marketings.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen ANGEBOT des ANBIETERS an den KUNDEN. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die vom ANBIETER erstellten und zur Verfügung gestellten Ergebnistypen (wie z.B. Texte, Bilder, Videos), sofern nicht anders im Vertrag geregelt. Sofern der Kunde ein Nutzungsrecht (wie vorstehend beschrieben) auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit wünscht, muss ein solches beim ANBIETER käuflich gegen Entrichtung einer Lizenz erworben werden, wobei es dem ANBIETER obliegt, dem KUNDEN ein solches Nutzungsrecht ohne Angabe von Gründen nicht einzuräumen. Eine vom ANBIETER zu erstellende Landing Page bzw. der darauf dem KUNDEN gewährte Zugriff wird jedenfalls mit Vertragsbeendigung gelöscht bzw. dem Kunden der Zugriff nicht weiterhin gewährt.
2.4. Absatz 2.3 erster Satz gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der KUNDE die dem ANBIETER nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
2.5. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse des ANBIETERS an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG oder Veröffentlichung auf anderen online oder offline Kanälen als jenen, die im Vertragsgegenstand Deckung finden.
2.6. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.7. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet. Jegliche diesbezüglichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des KUNDEN dem ANBIETER gegenüber werden ausgeschlossen.
2.8. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt und sind diesbezügliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des KUNDEN dem ANBIETER gegenüber ausgeschlossen.
2.9. Der ANBIETER wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der ANBIETER ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
2.10. Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim KUNDEN ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Personentagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. Etwaige im Zusammenhang mit entsprechenden Geschäftsreisen anfallenden Spesen trägt der KUNDE.
2.11. Vom Performance-Recruiting umfasst sind 1 Berufsbild, 1 Sprache, beliebig viele Standorte und beliebig viele Stellenbesetzungen.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Angebote werden nur schriftlich erteilt. Mündliche Kostenschätzungen entfalten keine rechtliche Bedeutung. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

 

4. Vergütung

4.1. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, falls nicht anders angegeben.
4.2. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Leistungen, welche der ANBIETER als Nebenleitungen erbringen muss, die nicht ausdrücklich im Anbot enthalten sind, aber der Erfüllung des Auftrages dienlich sind, sind jedenfalls nach tatsächlichem Aufwand zu entlohnen.. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind Rechnungen des ANBIETERS innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum rein netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist ohne besondere schriftliche Vereinbarung unzulässig. Die Zahlungen für die weitere laufende Betreuung sind jeweils zu Beginn eines Zahlungsintervalls fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.3. Falls eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.4. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch – sofern nicht anders vereinbart –, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert oder verzögert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
4.7. Der ANBIETER ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der KUNDE erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den ANBIETER ausdrücklich einverstanden. Als Fälligkeitsstichtag gilt sohin diese Zustellung.

 

5. Verzug

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Ist der KUNDE im Falle des Vorliegens eines Dauerschuldverhältnisses mit der Zahlung der vereinbarten monatlichen (á 30 Tage) Vergütung gegenüber dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder einer erfolglosen Abmahnung berechtigt, außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt und allfällige Verzugsfolgen auf Seiten des ANBIETERS treten nicht ein.
6.3. Der KUNDE hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen, die ihm bei Vertragsabschluss gesondert übermittelt werden, stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern des ANBIETERS zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.4. Der KUNDE ist für sämtliche beigestellten Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder und Videos verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte wie z.B. Texte, Bilder und Videos nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen und hält den ANBIETER hinsichtlich allfälliger diesbezüglicher Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte wie z.B. Texte, Bilder und Videos verpflichtet.
6.5. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen. Sofern zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre des ANBIETERS stammen.
6.6. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
6.7. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

 

7. Vertragslaufzeit

7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit vereinbart, mit Start der Zusammenarbeit (Kick-Off-Event). Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht 14 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die Zahlung ist per GoCardless und die dort aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten (einschließlich Lastschrifteinzug) möglich.
8.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des KUNDEN eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der KUNDE verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den ANBIETER zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
8.3 Die Parteien können eine von diesen Regelungen abweichende Zahlungsweise vereinbaren. Diese ist im Angebot bzw. Vertrag geregelt.
Der KUNDE hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom ANBIETER schriftlich anerkannt sind. Der KUNDE ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Insofern der KUNDE sein Zurückbehaltungsrecht aufgrund behaupteter Mängel ausübt, ist dieses der Höhe nach mit den Kosten der Mangelbeseitigung begrenzt.

 

9. Haftung auf Schadensersatz

9.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2. Der ANBIETER haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der ANBIETER nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Schäden im bloßen Vermögen des KUNDEN durch den ANBIETER wird in jedem Fall ausgeschlossen. Jeder Schadenersatzanspruch verjährt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des KUNDEN von Schaden und Schädiger, spätestens aber ein Jahr nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung.
9.3. Der ANBIETER haftet für Daten- und Programmverluste nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

10. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

11. Abnahme

11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
11.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
11.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

 

12. Rechte am geistigen Eigentum

12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten sowie an sämtlichen dem ANBIETER zur Verfügung gestelltem Material, wie z.B. Texten, Bildern, Videos. Tonaufnahmen, ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten bis auf jederzeitigen Widerruf ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
12.3. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schad- und klaglos.
12.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der vom ANBIETER beigestellten Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
12.6. Sofern der Kunde ein Nutzungsrecht auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit wünscht, muss ein solches beim ANBIETER käuflich gegen Entrichtung einer Lizenz erworben werden, wobei es dem ANBIETER obliegt, dem KUNDEN ein solches Nutzungsrecht ohne Angabe von Gründen nicht einzuräumen. Eine vom ANBIETER zu erstellende Landingpage bzw. der darauf dem KUNDEN gewährte Zugriff wird jedendfalls mit Vertragsbeendigung gelöscht bzw. dem Kunden der Zugriff nicht weiterhin gewährt.

 

13. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium (wie z.B. jedoch nicht ausschließlich Social-Media-Kanäle, in Produktpräsentationen, Case Studies) als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. Informationen darüber hinaus bedürfen der Zustimmung des KUNDEN.

 

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KUNDEN (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des ANBIETERS maßgeblich.
14.2. Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3. Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERS. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des ANBIETERS.
14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom KUNDEN angenommen.

© nw1 GmbH, 04. September 2024